ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

(Stand Hamburg 01.07.2010)
Die nachstehenden Servicebedingungen haben Gültigkeit im Rahmen der Transportleistungen der Dienstleistungsmarke GeoVex, sowie für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Rechnungssteller und den Benutzern der angeschlossenen Marktplätze, die durch die Beauftragung einer Sendung anerkannt werden. Alle angegeben Preise sind exkl. MwSt. (Netto) und werden für gewerbetreibende  Käufer und Verkäufer dargestellt. Privatkunden bestellen bitte über unseren GeoVex eShop, wo alle Preise inkl. Mwst dargestellt werden.

1. Serviceleistungen
Über die Dienstleistungsmarke GeoVex werden Waren, verschiedene Kleintiertransporte oder Warentransporte angenommen und vermittelt, wobei die Auftraggeber, Firmen (Vereine, GmbH, andere Kapitalgesellschaften, Züchter, Anwälte und ausgesuchte Freiberufler) sein können.

Ergänzend für Firmen (Vereine, GmbH, andere Kapitalgesellschaften, Züchter, Anwälte und ausgesuchte Freiberufler) gelten die allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen, GüKG sowie HGB §407 - §450. Beauftragt der Auftraggeber die Sendungen unfrei zu versenden, so gilt dieses nur vorbehaltlich. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass im Falle der Rechnungsentgeltverweigerung, sich der Auftraggeber zur Zahlung des Beförderungsentgeltes verpflichtet. GEOVEX bietet die Vermittlung von logistischen Dienstleistungen ebenso auf angeschlossenen Auktionsplattformen, Shop-Systemen und Marktplätzen an.

Werden vom Auftraggeber bzw. Verkäufer/Käufer (Absender/Empfänger) ungenaue oder falsche Informationen über die GEOVEX-Systeme bzw. die angeschlossenen Plattformen an GEOVEX übermittelt, behält sich GEOVEX das Recht vor, die Vertragsbeziehung sofort abzubrechen. Sind sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung der Transportdienstleistung gegeben so wird GEOVEX eine Bestellbestätigung per E-Mail an den Kunden übermitteln und den Versandauftrag an die entsprechenden Speditionen erteilen.

2. Ablauf der Serviceleistungen
2.1.GeoVex Tierversand
Wenn die Tierversandbestellung bei uns vorliegt, erhält der Auftraggeber =Rechnungsempfänger eine Bestätigung per E-Mail zur nachhaltigen Prüfung der Bestelldaten und der Abrechnungsmodalitäten. Nur schriftliche Änderungen der Rechnungsdaten und Bestelldaten vor Auftragsausführung sind für uns verbindlich. Nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt eine Bestellbestätigung der Bestell Nr. Anschließend wird durch GEOVEX der ausgewählte Kurierdienst, bzw. die Spedition mit der Durchführung des Versandes beauftragt.

Nach erfolgreicher Durchführung des Transportes kann der Auftraggeber sich über den Status des Transfers informieren. Sollten Störungen im Ablauf auftreten, so werden Versender und Empfänger ebenfalls, so weit möglich, per E-Mail benachrichtigt. Für alle Parteien ist mit der von GEOVEX erteilten Auftragsnummer eine Statusabfrage der Sendung auf der Website von GEOVEX möglich.

Die Abhol- und Zustellzeiten sind aufgrund der Gefahr von höherer Gewalt, was zum Beispiel eine Verspätungen der Ilonexs und deren Systempartner oder einen Stau sein könnte, ohne jede Gewähr. Die Abholtage für den Tierversand sind Montag, Dienstag und Mittwoch. Sonntag nur in Ausnahmefällen gegen Extra Gebühr. Es erfolgt auch kein Versand zwei Tage vor Feiertagen.

Bitte beachten Sie die vorgegebenen Abholdaten, die Sie bei der Bestellung wählen können. Der Transport wird als multinationaler Begegnungsverkehr durchgeführt. Der Tierversand wird in einem Logistiknetzwerk zusammen mit Express-Ladegut verschickt. Die Fahrzeuge sind verschlossen und es wird für ausreichend Sauerstoff gesorgt. Es gibt jedoch keine Zusicherung, dass die Fahrzeuge beheizt und klimatisiert sind.

Sollten Sie nicht sicher sein, dass aufgrund der Witterungsverhältnisse eine Gefahr für das Tier besteht, bitten wir den Transport so zu verlegen, dass der Transport ohne Gefahr für das Tier durchgeführt werden kann. Die Freigabe für den Tiertransport außerhalb der beschriebenen Temperaturen, erfolgt jeweils am Versandtag. Der Auftraggeber bestätigt die Ordnungsmäßigkeit der Empfangsanschrift und dass er alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gemäß den Vorschriften zum Transport und zur Ernährung der Tiere sowie laut Tierseuchenverordnung getroffen hat. Die Sendung muss durch den Versender deutlich als Tiersendung gekennzeichnet sein.

Der Tierversandhinweis ist vom Versender gewissenhaft auszufüllen. Zusätzlich müssen auf dem Tierversandaufkleber vom Absender die Notfalltelefonnummer und ein Ansprechpartner sowie die Art des zu verabreichenden Futters vermerkt sein. Bei falschen Transportangaben bzw. Tieraufklebern haftet der Auftraggeber. Die Tiere werden auf dem gesamten Transportweg nie mit dem Personal direkt in Verbindung kommen, außer bei Notfallsituationen.

Der Auftraggeber muss den Absender/Empfänger der Tiere über den Abgangstag sowie den Ankunftstag und Zeit detailliert informieren. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass am Versandtag/Ankunftstag der Absender/Empfänger der Tiere anwesend sind. Der Auftraggeber ist für die Entsorgung der Tiertransportverpackung incl. des Inhaltes, auch bei Verendung der Tiere verantwortlich. Der Auftraggeber bestätigt, dass die zu transportierenden Tiere am Tag des Versandes frei von sichtbaren Anzeichen einer Erkrankung waren. Die Tiertransportbehältnisse müssen den Anforderungen der IATA Live Animals Regulations und der Tiertransportverordnung Transportmittel, §18 (besondere Anforderungen Behältnisse) und Anlage drei (Mindestabmessungen) entsprechen und die Tiere vor vorhersehbaren Witterungseinflüssen schützen. Des Weiteren müssen die Tiertransportbehältnisse ausbruchsicher sein. Schlangen werden ausschließlich nur in einer Styroporbox und einen Jutesack transportiert. Frettchen werden ausschließlich nur in einer Holzkiste transportiert.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere artgerecht verpackt sind und dass die Tiere im Behältnis in der Lage sind, beigegebenes Futter und Trinkwasser auch während eines notwendigen Rücktransports in ausreichender Menge aufzunehmen. Außerdem hat er auf der Sendung Angaben über Art, Alter und Anzahl der Tiere auf dem Aufkleber zu machen. Es werden nur Kleinwirbeltiere, Vögel (Tauben), Geflügel und Reptilien transportiert. Sollte bei der Abholung vom Fahrer das Tiertransportbehältnis beanstandet werden, kann der Transport verweigert werden. Dann wird eine Fehlanfahrt berechnet.

3.Entgeld und Gebühren
Der Vertragspartner ist verpflichtet, für jede Leistung das ihm dafür in Rechnung gestellte Entgelt, inklusive eventueller Gebührenabgaben zu entrichten. Nimmt der Kunde am Lastschrifteinzugsverfahren teil und wird eine von GEOVEX eingereichte Lastschrift, z.B. durch unzureichendes Guthaben zurückgegeben, ist GEOVEX berechtigt, neben den dadurch entstehenden Bankgebühren eine Mehraufwandsentschädigung von 15,00 EUR je zurückgegebener Lastschrift zu erheben. Ferner ist GEOVEX bei Zahlungsverzug berechtigt, vom Fälligkeitstermin an Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

Kann GEOVEX eine höhere Zinslast nachweisen, schuldet der Kunde die höheren Verzugszinsen. Kunden die auf Rechnung bezahlen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Post-/ Rechnungseingang ohne- Mahnung sofort fällig.

Der Auftraggeber sichert die Richtigkeit seiner E-Mailadresse bei der Onlinebestellung verbindlich zu. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, werden keine Rechnungen verschickt. Sollten doch Rechnungen verschickt werden, werden diese als PDF Dokument per E-Mail versendet. Der Auftraggeber /Rechnungsempfänger sichert zu, dass Dokumente im PDF-Format geöffnet werden können und sein E-Mail Empfang für PDF Dateien geeignet ist. Ein Auftrag ist erteilt, sobald er an uns übermittelt wurde und gilt als rechtskräftig, ohne das es von GEOVEX einer Bestätigung bedarf.

Stornierungen sind ausschließlich nur in schriftlicher Form möglich. Wir behalten uns vor, Stornogebühren von € 19,00 zu erheben. Rechnungen die per Post verschickt werden, erhalten einen Porto-/Papier- und Verwaltungszuschlag von € 3,50. Die Gebühr für eine Rechnungsumschreibung beträgt € 5,00. Für eine Rechnungsumschreibung benötigen wir die schriftliche Einverständniserklärung vom neuen Rechnungsempfänger. Rechnungen an Dritte (nicht Absender oder Empfänger der Tiere) sind nur mit unserer schriftlichen vorherigen Genehmigung möglich. Reklamationen zur Rechnung akzeptieren wir nur in schriftlicher Form oder per E-Mail innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Rechnung.

3.1. Transport für Waren
Für die Nutzung von Transport für Waren werden Transportkosten berechnet. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit über die Internetseiten von GEOVEX eingesehen werden kann. Für die Abrechnung der Versandgebühren, ist das von der Spedition bzw. dem Kurierdienst ermittelte tatsächliche Gewicht und das Volumengewicht der Sendung maßgebend.

4.Allgemeine Anforderung
4.1.Maße und Gewichte
Angenommen werden ausschließlich Pakete bis 40 kg Einzelgewicht. Die maximale Länge darf 175 cm betragen, dabei darf das Gurtmaß (= 1 x längste Seite + 2 x Breite + 2 x Höhe) 360 cm nicht überschreiten. Zur Abrechnung kommt entweder das tatsächliche Gesamt-Bruttogewicht oder das Volumengewicht* je Paket, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Falls ein Paket auf Grund der Überschreitung der Maximalmaße oder des Maximalgewichts als Sperrgut transportiert werden muss, ist GEOVEX berechtigt, eine Nachgebühr nach aktueller Preisliste zu erheben.

Wenn Ihr Paket im Verhältnis zum Gewicht sehr groß ist, müssen Sie bei der Berechnung der Versandtarife eventuell das Volumengewicht beachten. Die Transportkosten für Ihre Tiersendungen berechnen sich aufgrund des Gesamtgewichts aller Pakete, die verschickt werden. Ausschlaggebend für die Preisberechnung ist jedoch, ob das Volumengewicht das tatsächliche Gewicht überschreitet.
Das Volumengewicht in Kilogramm pro Paketstück ermitteln Sie gemäß den zurzeit geltenden Regeln der Internationalen Lufttransport Vereinigung (IATA) wie folgt:

Das Volumengewicht berücksichtigt die Dichte, um das zu berechnende Gewicht festzulegen, d.h. den Raum, den ein Paket in Relation zu seinem tatsächlichen Gewicht einnimmt. Berechnungen des Volumengewichts ändern sich ohne Ankündigung. Berechnung des Volumengewichts = Sendung (Länge in cm x Breite in cm x Höhe in cm) / 6000. Berechnen Sie das Volumen Ihres Pakets, indem Sie die Höhe in cm, mit der Länge in cm und der Breite in cm multiplizieren und durch 6000 teilen.
Runden Sie jeweils auf oder ab in volle cm. Ist dieses Gewicht höher als das tatsächliche Gewicht der Tiersendung, wird die Sendung zum Preis des Volumengewichtes abgerechnet. Diese Berechnung wird unsererseits jedoch nur bei Sendungen angewandt, wenn die Sendungsverpackung das " gewöhnliche Maß L 30cm x B 30 cm x H 30 cm " überschreitet. Dieses Maß ist nur ein Beispiel und ein Richtwert. GeoVex überprüft die vom Versender gemachten Angaben zu den geforderten Services und dem Gewicht der Pakete. Falls ein Versand mit den falschen Massen bestellt wurde, ist GEOVEX berechtigt, eine Nachberechnung der Mehrleistung/Mehrgewichtes zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 8,00 Euro vorzunehmen.

Die Rechnung für die Nachberechnung wird als PDF Dokument per E-Mail versendet. Der Auftraggeber /Rechnungsempfänger sichert zu, dass Dokumente im PDF-Format geöffnet werden können und sein E-Mail Empfang für PDF Dateien geeignet ist. Wir empfehlen Ihnen deshalb - insbesondere wenn Sie Ihre eigenen Verpackungen verwenden - das Volumengewicht Ihrer Sendungen immer vor dem Versand zu prüfen! Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte sich der Absender eine Abholquittung vom Abholfahrer gegenzeichnen lassen, die Sie auf unserer Internetseite downloaden können. Reklamationen sind im Zweifelsfall nur gegen diese Abholquittung möglich.

4.2. Frei
4.3. Verpflichtung des Versenders
Der Absender verpflichtet sich, die Tiere versandfertig zur Abholung für GeoVex zur Verfügung zu stellen. Die Tiersendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben gemäß der Auftragserteilung zu entsprechen. Bei Abweichungen ist der Versender gegenüber GEOVEX für eventuell entstehende Mehrkosten zahlungspflichtig. Die Tiersendung ist vom Absender deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften. Der Versender ist dafür verantwortlich, dass der TIERVERSANDAUFKLEBER ordnungsgemäß aufgebracht wird und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ausgeschlossen ist.

Sollte der Absender die Sorgfaltspflicht verletzen, ist er gegenüber GEOVEX für eventuell entstehende Mehrkosten zahlungspflichtig. Die Tiersendung ist so herzurichten, dass ein Zugriff auf die Tiere ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist.

4.3. Ausschlüsse
Ausgeschlossen von der Annahme durch den beauftragten Kurierdienst sind unzureichende und nicht artgerechte Tierversandbehältnisse. Schnell verderbliche Güter, Geld, Edelmetalle in Barrenform, Kunstgegenstände, temperaturgeführte Güter, Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz, sowie gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung.

Ebenso sind vom Transport ausgeschlossen: Sendungen, die Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten. Güter, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder Güter, deren Inhalt besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern. Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, infizieren (giftige Tiere) oder Sachschäden verursachen können. Jegliche Art von Sendungen, die Öl, Benzin oder Schmierstoffe enthalten und nicht ordnungsgemäß gelassen sind, wobei keinerlei Restmengen aus der Umverpackung treten dürfen. Waren von besonderem Wert, das sind Wertsendungen der Valoren Klasse I und II) wie Uhren, Echtschmuck, Edel- und Halbedelsteine, Münzen, geldwerte Dokumente, usw. sind vom Versand ebenfalls ausgeschlossen. Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit oder in sonstiger Weise nicht diesen AGB, so steht es GEOVEX frei, die Annahme der Sendung zu verweigern, eine bereits übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten oder dies ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben.

4.5. Zustellung der Sendung / Quittung
Die Zustellung von Tiersendungen bzw. Warensendungen erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und Nachbarn. Es werden auch elektronische Mittel zum Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung eingesetzt. Die hierbei geleistete Unterschrift wird als Abliefernachweis ausdrücklich anerkannt. Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom Auftraggeber hinzuweisen, wenn Auftraggeber der Absender des Transportgutes ist. Vermerkt der Empfänger des Transportgutes auf der Empfangsbescheinigung keine äußerlich erkennbaren Schäden des Transportgutes selbst, ist davon auszugehen, dass das Transportgut in äußerlich unbeschädigtem Zustand, Vollzählig und mit vollzähligem Inhalt in Empfang genommen worden ist.

5.0 Anmeldung, Sperrung, Widerruf, Kündigung
5.1. Anmeldung
GEOVEX steht nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Insbesondere Minderjährige dürfen GEOVEX nicht nutzen. Um sämtliche Funktionalitäten von GEOVEX nutzen zu können, muss sich ein Nutzer anmelden. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse, die Bankverbindung sowie gegebenenfalls die Firma. Bei der Anmeldung als Gewerbetreibender kann von GEOVEX der Gewerbenachweis angefordert werden, welcher dann innerhalb von 2 Tagen schriftlich zu erbringen ist. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden können, so wird eine Einstufung als Privatkunde vorgenommen. Tritt hinsichtlich der von dem Nutzer bei der Anmeldung anzugebenden Daten nach der Anmeldung eine Änderung ein, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben umgehend gegenüber GEOVEX zu korrigieren. Das zur Verfügung gestellte und änderbare Passwort muss geheim gehalten werden und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

5.2. Sperrung
GEOVEX kann den Nutzer sperren, wenn er gegen die Bestimmungen dieser AGB oder im Rahmen der Nutzung von GEOVEX gegen geltendes Recht verstößt. Sobald GEOVEX einen Nutzer gesperrt hat, darf dieser GEOVEX nicht mehr nutzen und sich ohne ausdrückliche Zustimmung von GEOVEX nicht erneut anmelden.

5.3. Widerruf
Der Nutzer kann die auf Abschluss des Nutzungsvertrages und auf Einbeziehung dieser AGB gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Erklärung der Zustimmung schriftlich gegenüber GEOVEX, oder per E-Mail widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so ist der Nutzer weder an den Nutzungsvertrag noch an die Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufrecht erlischt jedoch, sobald ein Auftrag über GEOVEX gestartet wurde.

5.4. Kündigung
Der Nutzer kann die Nutzung des Internetshops jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung des Nutzers an die GEOVEX/Onexlo Overnight Express Logistics GmbH, Flughafenstr.52 (Airportcenter Haus C), D-22335 Hamburg, oder per E-Mail

Komplikationen und Störungen
6.1. Vorkasse oder Nachnahme wird nicht gezahlt
Zahlt der Absender oder der Empfänger trotz Vereinbarung mit dem Auftraggeber die Transportkosten nicht oder nur teilweise, werden die Tiere nicht übernommen, bzw. nicht übergeben. Es entstehen somit die erneuten Kosten für einen Transport in voller Höhe die GeoVex nachberechnen wird.

6.3. Störung bei Abholung

GEOVEX hat das Recht, bei jedem Nichtantreffen des Versenders innerhalb des beauftragten Zeitraumes, bei unzureichender Verpackung der Sendung und bei Überschreitung der Maße und/oder des Gewichts des bei GEOVEX gebuchten Versandproduktes, 19,00 EUR pro Abholversuch, sowie bei evtl. anfallenden Wartezeiten des Abholfahrers von 8,00 EUR je angefangene ¼ Stunde in Rechnung zu stellen. Nach zweimaligem erfolglosem Abholversuch beim Versender wird der Beförderungsauftrag seitens GEOVEX storniert. Versender und Empfänger werden von der Stornierung per E-Mail unterrichtet. Stornierungsgebühren von 19,00 EUR behält sich GeoVex vor.

6.4. Störung bei Zustellung
GEOVEX hat das Recht, bei jedem Nichtantreffen des Empfängers oder möglicher Alternativzustellungen (z.B. Nachbarn) dem Auftraggeber 19,00 EUR pro Zustellversuch, sowie bei evtl. anfallenden Wartezeiten des Abholfahrers von 8,00 EUR je angefangene ¼ Stunde in Rechnung zu stellen. Nach zwei erfolglosen Zustellversuchen beim Empfänger, wird die Sendung gegebenenfalls zu GEOVEX befördert. Tiersendungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber am darauf folgenden Tag wieder zugestellt. Der Auftraggeber hat dann die zweifachen Transportkosten zu zahlen, zuzüglich einer Aufwandsgebühr von € 50,00 und gegebenenfalls auch für die Versorgung der Tiere aufzukommen. Der Auftraggeber wird hierüber per E-Mail informiert. Der Empfänger der Tiere kann die Sendung auf eigene Rechnung abholen, oder gegen Gebühr auf Anfrage zugestellt bekommen. Diese Gebühr wird bei Zustellung in bar kassiert. Sollte ein Tier aus einem wichtigen Grunde nicht beim Empfänger zugestellt werden, hat der Auftraggeber dann die zweifachen Transportkosten zu zahlen, der Nachweis geringerer Aufwendungen bleibt ihm vorbehalten.

Hilfsweise haftet der Auftraggeber hierfür, der diese Kosten dann im Wege des Regresses beim Empfänger geltend zu machen hat. Bei Annahmeverweigerung ohne Verschulden des beauftragten Kurierdienstes bzw. der beauftragten Spedition hat der Auftraggeber ebenfalls die eineinhalbfachen Transportkosten gemäß voranstehender Regelung zu bezahlen. Versender und Empfänger werden von der Stornierung per E-Mail unterrichtet.

6.5. Sonstige Störungen
Für den Fall einer Leistungsstörung im Verhältnis zwischen Absender und Empfänger besteht kein Anspruch auf Vertragserfüllung zwischen Auftraggeber und GEOVEX.

7.0. Mitteilungen
Alle Mitteilungen zwischen GEOVEX und dem Kunden haben schriftlich zu erfolgen, entweder per Briefpost, Telefax oder E-Mail.

8.0. Haftung
Tiere und Verpackungen sind vom Versicherungsschutz (Verlust, Verendung, Beschädigung) ausgeschlossen, wenn kein groß fahrlässiges Handeln nachgewiesen wird. Zum Transport der Tiersendungen bedient sich GEOVEX Erfüllungsgehilfen des Transportsystems ILONEXS. Sollten die Tiere krank sein, verendet, oder die Ware beschädigt, defekt und nicht der Beschreibung des Verkäufers entspricht, ist dies mit dem Verkäufer direkt zu klären.

Grundsätzlich haftet GEOVEX nicht für Schäden die entstanden sind aufgrund ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung durch den Tierversandaufkleber durch den Versender oder durch Dritte bzw. durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten oder Leitungen, Einwirkung anderer Güter, Beschädigung durch Tiere, natürliche Veränderung des Gutes, schweren Diebstahl oder Raub, es sei denn, dass GEOVEX eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird. Eine Haftung von GEOVEX scheidet auch dann aus, wenn die Ursache eines Transportschadens in der natürlichen Beschaffenheit des Gutes liegt. Für Schäden, unmittelbar wie mittelbar, einschließlich entgangenem Gewinn, die von GEOVEX oder Ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, besteht keine Haftung. Für Störungen der Online-Verbindung, insbesondere für nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung sowie dafür, dass der Zugang zu GEOVEX vorübergehend nicht möglich ist, haftet GEOVEX nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. GEOVEX übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Durchführung bzw. Durchführbarkeit eines Versandes. Eine Beförderungspflicht besteht vorbehaltlich der Einzelbestätigung eines Einzelversendungsauftrages nicht. Für den Inhalt der Sendung selbst, die von GEOVEX zu keinem Zeitpunkt kontrolliert wird, übernimmt GEOVEX keinerlei Haftung. GEOVEX übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte bzw. mittelbare Schäden, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen resultieren.

Nachdem GEOVEX sich für die Durchführung der Transporte selbständiger Transportunternehmen bedient, besteht eine Haftung grundsätzlich dem Grunde und der Höhe nach nur in soweit, als die Spediteure entsprechend den ADSp und Ihren eigenen AGB GEOVEX gegenüber haften. Die Haftungsobergrenze von GEOVEX für Tierschäden, oder Verlust von Tieren ist auf die Transportkosten begrenzt.

9.0. Haftung bei Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung
Kein Service

10.0. Beweislast und Schadenfall
Der Auftraggeber, bzw. im Falle der Abtretung von Ansprüchen seitens des Auftraggebers an den Empfänger der Ware, der Empfänger der Ware, hat zu beweisen, dass GEOVEX ein Gut bestimmter Menge und Beschaffenheit ohne äußerlich erkennbare Schäden übergeben worden ist, sowie, dass das Transportgut trotz "reiner Quittung" nicht ohne äußerlich erkennbare Schäden dem Empfänger übergeben worden ist.

10.1. Schadenfall
Die Abwicklung eines Schadensfalles kann nur erfolgen, wenn vom Auftraggeber eine schriftliche Schadensanzeige bei GeoVex eingereicht wird. Hierzu ist ein von GeoVex zur Verfügung gestellter Vordruck zu verwenden. Ein entstandener Transportschaden entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht der Entgeltzahlung. Ausnahme hiervon ist ein Totalverlust der Sendung.

12.0. Datenschutz
Siehe Link Datenschutz

13.0. Haftungsfreizeichnung
Der Kunde verpflichtet sich, GEOVEX von jeglichen Ansprüchen einer dritten Partei freizustellen, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von GEOVEX durch den Kunden resultieren.

14.0. Sonstige Bedingungen
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von GEOVEX resultieren, ist Hamburg. Maßgebendes Recht für sämtliche Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Serviceleistung von GEOVEX ist das deutsche Recht. Ansprüche aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von GEOVEX sind innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der jeweiligen Transaktion geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist sind Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.

GeoVex Tierversand ist eine Dienstleistungsmarke. Die Transporte werden durch ONEXLO Overnight Express Logistics GmbH, Flughafenstr.52a, Airportcenter/Haus C durchgeführt oder, über die Ilonexs GmbH & Co.KG und deren Partnerstationen organisiert.





Hallo Suchmaschine, dass sind die Schlagwörter von GeoVex: Tiertransport, Kleintierversand, Tierspedition, Kleintiertransport, Haustiertransport, Tierversand, Tiertransport, Kleintierversand, Tierspedition, Tiertransport, Kleintierversand, Tiertaxi, Tierspedition, Kleintiertransport, Haustiertransport, Tierversand,Tiertransport, Kleintierversand, Tierspedition, Kleintiertransport, Haustiertransport, Tierversand, Tiertransport, Kleintierversand, Tierspedition, Tiertransport, Kleintierversand, Tiertaxi, Tierspedition, Kleintiertransport, Haustiertransport, Ziervögel,Reptilien, Tierversand,Tierversand, Tiertransport, Tiertransporte,Kleintierversand,Kleintiertransport,Kleintiertransporte,Kleintiere,Taubentransport, Kaninchentransport,Kaninchenversand, Fischversand, Zierfischversand,Versand,Kleintieren,Mäuse,Transport,Versand,Transporte,Kleintieren,Tauben, Ratten,Vögel,Küken,Fische,Zierfische,Kaninchen,