ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
(Stand Hamburg
01.07.2010)
Die nachstehenden Servicebedingungen haben Gültigkeit im
Rahmen der Transportleistungen der Dienstleistungsmarke GeoVex, sowie
für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Rechnungssteller und den
Benutzern der angeschlossenen Marktplätze, die durch die Beauftragung
einer Sendung anerkannt werden. Alle angegeben Preise sind exkl. MwSt. (Netto) und werden für gewerbetreibende Käufer und Verkäufer dargestellt. Privatkunden bestellen bitte über unseren GeoVex eShop, wo alle Preise inkl. Mwst dargestellt werden.
1. Serviceleistungen
Über
die Dienstleistungsmarke GeoVex werden Waren, verschiedene
Kleintiertransporte oder Warentransporte angenommen und vermittelt,
wobei die Auftraggeber, Firmen (Vereine, GmbH, andere
Kapitalgesellschaften, Züchter, Anwälte und ausgesuchte Freiberufler) sein können.
Ergänzend für Firmen (Vereine, GmbH, andere Kapitalgesellschaften, Züchter, Anwälte und ausgesuchte Freiberufler) gelten die allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen, GüKG sowie HGB §407 - §450. Beauftragt der Auftraggeber die Sendungen unfrei zu versenden, so gilt dieses nur vorbehaltlich. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass im Falle der Rechnungsentgeltverweigerung, sich der Auftraggeber zur Zahlung des Beförderungsentgeltes verpflichtet. GEOVEX bietet die Vermittlung von logistischen Dienstleistungen ebenso auf angeschlossenen Auktionsplattformen, Shop-Systemen und Marktplätzen an.
Werden vom Auftraggeber bzw. Verkäufer/Käufer (Absender/Empfänger) ungenaue oder falsche Informationen über die GEOVEX-Systeme bzw. die angeschlossenen Plattformen an GEOVEX übermittelt, behält sich GEOVEX das Recht vor, die Vertragsbeziehung sofort abzubrechen. Sind sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung der Transportdienstleistung gegeben so wird GEOVEX eine Bestellbestätigung per E-Mail an den Kunden übermitteln und den Versandauftrag an die entsprechenden Speditionen erteilen.
2. Ablauf der
Serviceleistungen
2.1.GeoVex Tierversand
Wenn die
Tierversandbestellung bei uns vorliegt, erhält der Auftraggeber
=Rechnungsempfänger eine Bestätigung per E-Mail zur nachhaltigen Prüfung
der Bestelldaten und der Abrechnungsmodalitäten. Nur schriftliche
Änderungen der Rechnungsdaten und Bestelldaten vor Auftragsausführung
sind für uns verbindlich. Nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber
erfolgt eine Bestellbestätigung der Bestell Nr. Anschließend wird durch
GEOVEX der ausgewählte Kurierdienst, bzw. die Spedition mit der
Durchführung des Versandes beauftragt.
Nach erfolgreicher Durchführung des Transportes kann der Auftraggeber sich über den Status des Transfers informieren. Sollten Störungen im Ablauf auftreten, so werden Versender und Empfänger ebenfalls, so weit möglich, per E-Mail benachrichtigt. Für alle Parteien ist mit der von GEOVEX erteilten Auftragsnummer eine Statusabfrage der Sendung auf der Website von GEOVEX möglich.
Die Abhol- und Zustellzeiten sind aufgrund der Gefahr von höherer Gewalt, was zum Beispiel eine Verspätungen der Ilonexs und deren Systempartner oder einen Stau sein könnte, ohne jede Gewähr. Die Abholtage für den Tierversand sind Montag, Dienstag und Mittwoch. Sonntag nur in Ausnahmefällen gegen Extra Gebühr. Es erfolgt auch kein Versand zwei Tage vor Feiertagen.
Bitte beachten Sie die vorgegebenen Abholdaten, die Sie bei der Bestellung wählen können. Der Transport wird als multinationaler Begegnungsverkehr durchgeführt. Der Tierversand wird in einem Logistiknetzwerk zusammen mit Express-Ladegut verschickt. Die Fahrzeuge sind verschlossen und es wird für ausreichend Sauerstoff gesorgt. Es gibt jedoch keine Zusicherung, dass die Fahrzeuge beheizt und klimatisiert sind.
Sollten Sie nicht sicher sein, dass aufgrund der Witterungsverhältnisse eine Gefahr für das Tier besteht, bitten wir den Transport so zu verlegen, dass der Transport ohne Gefahr für das Tier durchgeführt werden kann. Die Freigabe für den Tiertransport außerhalb der beschriebenen Temperaturen, erfolgt jeweils am Versandtag. Der Auftraggeber bestätigt die Ordnungsmäßigkeit der Empfangsanschrift und dass er alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gemäß den Vorschriften zum Transport und zur Ernährung der Tiere sowie laut Tierseuchenverordnung getroffen hat. Die Sendung muss durch den Versender deutlich als Tiersendung gekennzeichnet sein.
Der Tierversandhinweis ist vom Versender gewissenhaft auszufüllen. Zusätzlich müssen auf dem Tierversandaufkleber vom Absender die Notfalltelefonnummer und ein Ansprechpartner sowie die Art des zu verabreichenden Futters vermerkt sein. Bei falschen Transportangaben bzw. Tieraufklebern haftet der Auftraggeber. Die Tiere werden auf dem gesamten Transportweg nie mit dem Personal direkt in Verbindung kommen, außer bei Notfallsituationen.
Der Auftraggeber muss den Absender/Empfänger der Tiere über den Abgangstag sowie den Ankunftstag und Zeit detailliert informieren. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass am Versandtag/Ankunftstag der Absender/Empfänger der Tiere anwesend sind. Der Auftraggeber ist für die Entsorgung der Tiertransportverpackung incl. des Inhaltes, auch bei Verendung der Tiere verantwortlich. Der Auftraggeber bestätigt, dass die zu transportierenden Tiere am Tag des Versandes frei von sichtbaren Anzeichen einer Erkrankung waren. Die Tiertransportbehältnisse müssen den Anforderungen der IATA Live Animals Regulations und der Tiertransportverordnung Transportmittel, §18 (besondere Anforderungen Behältnisse) und Anlage drei (Mindestabmessungen) entsprechen und die Tiere vor vorhersehbaren Witterungseinflüssen schützen. Des Weiteren müssen die Tiertransportbehältnisse ausbruchsicher sein. Schlangen werden ausschließlich nur in einer Styroporbox und einen Jutesack transportiert. Frettchen werden ausschließlich nur in einer Holzkiste transportiert.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere artgerecht verpackt sind und dass die Tiere im Behältnis in der Lage sind, beigegebenes Futter und Trinkwasser auch während eines notwendigen Rücktransports in ausreichender Menge aufzunehmen. Außerdem hat er auf der Sendung Angaben über Art, Alter und Anzahl der Tiere auf dem Aufkleber zu machen. Es werden nur Kleinwirbeltiere, Vögel (Tauben), Geflügel und Reptilien transportiert. Sollte bei der Abholung vom Fahrer das Tiertransportbehältnis beanstandet werden, kann der Transport verweigert werden. Dann wird eine Fehlanfahrt berechnet.
3.Entgeld und Gebühren
Der
Vertragspartner ist verpflichtet, für jede Leistung das ihm dafür in
Rechnung gestellte Entgelt, inklusive eventueller Gebührenabgaben zu
entrichten. Nimmt der Kunde am Lastschrifteinzugsverfahren teil und wird
eine von GEOVEX eingereichte Lastschrift, z.B. durch unzureichendes
Guthaben zurückgegeben, ist GEOVEX berechtigt, neben den dadurch
entstehenden Bankgebühren eine Mehraufwandsentschädigung von 15,00 EUR
je zurückgegebener Lastschrift zu erheben. Ferner ist GEOVEX bei
Zahlungsverzug berechtigt, vom Fälligkeitstermin an Zinsen in Höhe von
5% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Kann GEOVEX eine höhere Zinslast nachweisen, schuldet der Kunde die höheren Verzugszinsen. Kunden die auf Rechnung bezahlen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Post-/ Rechnungseingang ohne- Mahnung sofort fällig.
Der Auftraggeber sichert die Richtigkeit seiner E-Mailadresse bei der Onlinebestellung verbindlich zu. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, werden keine Rechnungen verschickt. Sollten doch Rechnungen verschickt werden, werden diese als PDF Dokument per E-Mail versendet. Der Auftraggeber /Rechnungsempfänger sichert zu, dass Dokumente im PDF-Format geöffnet werden können und sein E-Mail Empfang für PDF Dateien geeignet ist. Ein Auftrag ist erteilt, sobald er an uns übermittelt wurde und gilt als rechtskräftig, ohne das es von GEOVEX einer Bestätigung bedarf.
Stornierungen sind ausschließlich nur in schriftlicher Form möglich. Wir behalten uns vor, Stornogebühren von € 19,00 zu erheben. Rechnungen die per Post verschickt werden, erhalten einen Porto-/Papier- und Verwaltungszuschlag von € 3,50. Die Gebühr für eine Rechnungsumschreibung beträgt € 5,00. Für eine Rechnungsumschreibung benötigen wir die schriftliche Einverständniserklärung vom neuen Rechnungsempfänger. Rechnungen an Dritte (nicht Absender oder Empfänger der Tiere) sind nur mit unserer schriftlichen vorherigen Genehmigung möglich. Reklamationen zur Rechnung akzeptieren wir nur in schriftlicher Form oder per E-Mail innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Rechnung.
3.1. Transport für
Waren
Für die Nutzung von Transport für Waren werden Transportkosten
berechnet. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der jeweils gültigen
Preisliste, die jederzeit über die Internetseiten von GEOVEX eingesehen
werden kann. Für die Abrechnung der Versandgebühren, ist das von der
Spedition bzw. dem Kurierdienst ermittelte tatsächliche Gewicht und das
Volumengewicht der Sendung maßgebend.
4.Allgemeine
Anforderung
4.1.Maße und Gewichte
Angenommen werden ausschließlich
Pakete bis 40 kg Einzelgewicht. Die maximale Länge darf 175 cm
betragen, dabei darf das Gurtmaß (= 1 x längste Seite + 2 x Breite + 2 x
Höhe) 360 cm nicht überschreiten. Zur Abrechnung kommt entweder das
tatsächliche Gesamt-Bruttogewicht oder das Volumengewicht* je Paket, je
nachdem, welches Gewicht höher ist. Falls ein Paket auf Grund der
Überschreitung der Maximalmaße oder des Maximalgewichts als Sperrgut
transportiert werden muss, ist GEOVEX berechtigt, eine Nachgebühr nach
aktueller Preisliste zu erheben.
Wenn Ihr Paket im
Verhältnis zum Gewicht sehr groß ist, müssen Sie bei der Berechnung der
Versandtarife eventuell das Volumengewicht beachten. Die Transportkosten
für Ihre Tiersendungen berechnen sich aufgrund des Gesamtgewichts aller
Pakete, die verschickt werden. Ausschlaggebend für die Preisberechnung
ist jedoch, ob das Volumengewicht das tatsächliche Gewicht
überschreitet.
Das Volumengewicht in Kilogramm pro Paketstück
ermitteln Sie gemäß den zurzeit geltenden Regeln der Internationalen
Lufttransport Vereinigung (IATA) wie folgt:
Das Volumengewicht
berücksichtigt die Dichte, um das zu berechnende Gewicht festzulegen,
d.h. den Raum, den ein Paket in Relation zu seinem tatsächlichen Gewicht
einnimmt. Berechnungen des Volumengewichts ändern sich ohne
Ankündigung. Berechnung des Volumengewichts = Sendung (Länge in cm x
Breite in cm x Höhe in cm) / 6000. Berechnen Sie das Volumen Ihres
Pakets, indem Sie die Höhe in cm, mit der Länge in cm und der Breite in
cm multiplizieren und durch 6000 teilen.
Runden Sie jeweils auf oder
ab in volle cm. Ist dieses Gewicht höher als das tatsächliche Gewicht
der Tiersendung, wird die Sendung zum Preis des Volumengewichtes
abgerechnet. Diese Berechnung wird unsererseits jedoch nur bei Sendungen
angewandt, wenn die Sendungsverpackung das " gewöhnliche Maß L 30cm x
B 30 cm x H 30 cm " überschreitet. Dieses Maß ist nur ein Beispiel und
ein Richtwert. GeoVex überprüft die vom Versender gemachten Angaben zu
den geforderten Services und dem Gewicht der Pakete. Falls ein Versand
mit den falschen Massen bestellt wurde, ist GEOVEX berechtigt, eine
Nachberechnung der Mehrleistung/Mehrgewichtes zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von 8,00 Euro vorzunehmen.
Die Rechnung für die Nachberechnung wird als PDF Dokument per E-Mail versendet. Der Auftraggeber /Rechnungsempfänger sichert zu, dass Dokumente im PDF-Format geöffnet werden können und sein E-Mail Empfang für PDF Dateien geeignet ist. Wir empfehlen Ihnen deshalb - insbesondere wenn Sie Ihre eigenen Verpackungen verwenden - das Volumengewicht Ihrer Sendungen immer vor dem Versand zu prüfen! Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte sich der Absender eine Abholquittung vom Abholfahrer gegenzeichnen lassen, die Sie auf unserer Internetseite downloaden können. Reklamationen sind im Zweifelsfall nur gegen diese Abholquittung möglich.
4.2. Frei
4.3.
Verpflichtung des Versenders
Der Absender verpflichtet sich, die
Tiere versandfertig zur Abholung für GeoVex zur Verfügung zu stellen.
Die Tiersendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem
Zustand den Angaben gemäß der Auftragserteilung zu entsprechen. Bei
Abweichungen ist der Versender gegenüber GEOVEX für eventuell
entstehende Mehrkosten zahlungspflichtig. Die Tiersendung ist vom
Absender deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung
erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern,
Symbolen für Handhabung und Eigenschaften. Der Versender ist dafür
verantwortlich, dass der TIERVERSANDAUFKLEBER ordnungsgemäß aufgebracht
wird und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ausgeschlossen ist.
Sollte der Absender die Sorgfaltspflicht verletzen, ist er gegenüber GEOVEX für eventuell entstehende Mehrkosten zahlungspflichtig. Die Tiersendung ist so herzurichten, dass ein Zugriff auf die Tiere ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist.
4.3. Ausschlüsse
Ausgeschlossen
von der Annahme durch den beauftragten Kurierdienst sind unzureichende
und nicht artgerechte Tierversandbehältnisse. Schnell verderbliche
Güter, Geld, Edelmetalle in Barrenform, Kunstgegenstände,
temperaturgeführte Güter, Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz,
sowie gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung.
Ebenso sind vom Transport ausgeschlossen: Sendungen, die Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten. Güter, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder Güter, deren Inhalt besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern. Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, infizieren (giftige Tiere) oder Sachschäden verursachen können. Jegliche Art von Sendungen, die Öl, Benzin oder Schmierstoffe enthalten und nicht ordnungsgemäß gelassen sind, wobei keinerlei Restmengen aus der Umverpackung treten dürfen. Waren von besonderem Wert, das sind Wertsendungen der Valoren Klasse I und II) wie Uhren, Echtschmuck, Edel- und Halbedelsteine, Münzen, geldwerte Dokumente, usw. sind vom Versand ebenfalls ausgeschlossen. Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit oder in sonstiger Weise nicht diesen AGB, so steht es GEOVEX frei, die Annahme der Sendung zu verweigern, eine bereits übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten oder dies ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben.
4.5. Zustellung der
Sendung / Quittung
Die Zustellung von Tiersendungen bzw.
Warensendungen erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger
Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie
zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in
den Räumen des Empfängers anwesende Personen und Nachbarn. Es werden
auch elektronische Mittel zum Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung
eingesetzt. Die hierbei geleistete Unterschrift wird als
Abliefernachweis ausdrücklich anerkannt. Der Empfänger des
Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf äußerlich
erkennbare Schäden zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind
zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der
Empfänger vom Auftraggeber hinzuweisen, wenn Auftraggeber der Absender
des Transportgutes ist. Vermerkt der Empfänger des Transportgutes auf
der Empfangsbescheinigung keine äußerlich erkennbaren Schäden des
Transportgutes selbst, ist davon auszugehen, dass das Transportgut in
äußerlich unbeschädigtem Zustand, Vollzählig und mit vollzähligem Inhalt
in Empfang genommen worden ist.
5.0 Anmeldung,
Sperrung, Widerruf, Kündigung
5.1. Anmeldung
GEOVEX steht nur
juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen
Personen offen. Insbesondere Minderjährige dürfen GEOVEX nicht nutzen.
Um sämtliche Funktionalitäten von GEOVEX nutzen zu können, muss sich ein
Nutzer anmelden. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Die bei der
Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so
z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse und Telefonnummer, eine
gültige E-Mail-Adresse, die Bankverbindung sowie gegebenenfalls die
Firma. Bei der Anmeldung als Gewerbetreibender kann von GEOVEX der
Gewerbenachweis angefordert werden, welcher dann innerhalb von 2 Tagen
schriftlich zu erbringen ist. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht
werden können, so wird eine Einstufung als Privatkunde vorgenommen.
Tritt hinsichtlich der von dem Nutzer bei der Anmeldung anzugebenden
Daten nach der Anmeldung eine Änderung ein, so ist der Nutzer
verpflichtet, die Angaben umgehend gegenüber GEOVEX zu korrigieren. Das
zur Verfügung gestellte und änderbare Passwort muss geheim gehalten
werden und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
5.2. Sperrung
GEOVEX
kann den Nutzer sperren, wenn er gegen die Bestimmungen dieser AGB oder
im Rahmen der Nutzung von GEOVEX gegen geltendes Recht verstößt. Sobald
GEOVEX einen Nutzer gesperrt hat, darf dieser GEOVEX nicht mehr nutzen
und sich ohne ausdrückliche Zustimmung von GEOVEX nicht erneut anmelden.
5.3. Widerruf
Der
Nutzer kann die auf Abschluss des Nutzungsvertrages und auf Einbeziehung
dieser AGB gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach
Erklärung der Zustimmung schriftlich gegenüber GEOVEX, oder per E-Mail
widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufes. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so ist der Nutzer
weder an den Nutzungsvertrag noch an die Zustimmungserklärung zu diesen
AGB gebunden. Dieses Widerrufrecht erlischt jedoch, sobald ein Auftrag
über GEOVEX gestartet wurde.
5.4. Kündigung
Der
Nutzer kann die Nutzung des Internetshops jederzeit kündigen. Für die
Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung des Nutzers an
die GEOVEX/Onexlo Overnight Express Logistics GmbH, Flughafenstr.52
(Airportcenter Haus C), D-22335 Hamburg, oder per E-Mail
Komplikationen und
Störungen
6.1. Vorkasse oder Nachnahme wird nicht gezahlt
Zahlt
der Absender oder der Empfänger trotz Vereinbarung mit dem Auftraggeber
die Transportkosten nicht oder nur teilweise, werden die Tiere nicht
übernommen, bzw. nicht übergeben. Es entstehen somit die erneuten Kosten
für einen Transport in voller Höhe die GeoVex nachberechnen wird.
6.3.
Störung bei Abholung
GEOVEX hat das Recht, bei jedem
Nichtantreffen des Versenders innerhalb des beauftragten Zeitraumes, bei
unzureichender Verpackung der Sendung und bei Überschreitung der Maße
und/oder des Gewichts des bei GEOVEX gebuchten Versandproduktes, 19,00
EUR pro Abholversuch, sowie bei evtl. anfallenden Wartezeiten des
Abholfahrers von 8,00 EUR je angefangene ¼ Stunde in Rechnung zu
stellen. Nach zweimaligem erfolglosem Abholversuch beim Versender wird
der Beförderungsauftrag seitens GEOVEX storniert. Versender und
Empfänger werden von der Stornierung per E-Mail unterrichtet.
Stornierungsgebühren von 19,00 EUR behält sich GeoVex vor.
6.4. Störung bei
Zustellung
GEOVEX hat das Recht, bei jedem Nichtantreffen des
Empfängers oder möglicher Alternativzustellungen (z.B. Nachbarn) dem
Auftraggeber 19,00 EUR pro Zustellversuch, sowie bei evtl. anfallenden
Wartezeiten des Abholfahrers von 8,00 EUR je angefangene ¼ Stunde in
Rechnung zu stellen. Nach zwei erfolglosen Zustellversuchen beim
Empfänger, wird die Sendung gegebenenfalls zu GEOVEX befördert.
Tiersendungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber am darauf
folgenden Tag wieder zugestellt. Der Auftraggeber hat dann die
zweifachen Transportkosten zu zahlen, zuzüglich einer Aufwandsgebühr von
€ 50,00 und gegebenenfalls auch für die Versorgung der Tiere
aufzukommen. Der Auftraggeber wird hierüber per E-Mail informiert. Der
Empfänger der Tiere kann die Sendung auf eigene Rechnung abholen, oder
gegen Gebühr auf Anfrage zugestellt bekommen. Diese Gebühr wird bei
Zustellung in bar kassiert. Sollte ein Tier aus einem wichtigen Grunde
nicht beim Empfänger zugestellt werden, hat der Auftraggeber dann die
zweifachen Transportkosten zu zahlen, der Nachweis geringerer
Aufwendungen bleibt ihm vorbehalten.
Hilfsweise haftet der Auftraggeber hierfür, der diese Kosten dann im Wege des Regresses beim Empfänger geltend zu machen hat. Bei Annahmeverweigerung ohne Verschulden des beauftragten Kurierdienstes bzw. der beauftragten Spedition hat der Auftraggeber ebenfalls die eineinhalbfachen Transportkosten gemäß voranstehender Regelung zu bezahlen. Versender und Empfänger werden von der Stornierung per E-Mail unterrichtet.
6.5. Sonstige Störungen
Für
den Fall einer Leistungsstörung im Verhältnis zwischen Absender und
Empfänger besteht kein Anspruch auf Vertragserfüllung zwischen
Auftraggeber und GEOVEX.
7.0. Mitteilungen
Alle
Mitteilungen zwischen GEOVEX und dem Kunden haben schriftlich zu
erfolgen, entweder per Briefpost, Telefax oder E-Mail.
8.0. Haftung
Tiere
und Verpackungen sind vom Versicherungsschutz (Verlust, Verendung,
Beschädigung) ausgeschlossen, wenn kein groß fahrlässiges Handeln
nachgewiesen wird. Zum Transport der Tiersendungen bedient sich GEOVEX
Erfüllungsgehilfen des Transportsystems ILONEXS. Sollten die Tiere krank
sein, verendet, oder die Ware beschädigt, defekt und nicht der
Beschreibung des Verkäufers entspricht, ist dies mit dem Verkäufer
direkt zu klären.
Grundsätzlich haftet GEOVEX nicht für Schäden die entstanden sind aufgrund ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung durch den Tierversandaufkleber durch den Versender oder durch Dritte bzw. durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten oder Leitungen, Einwirkung anderer Güter, Beschädigung durch Tiere, natürliche Veränderung des Gutes, schweren Diebstahl oder Raub, es sei denn, dass GEOVEX eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird. Eine Haftung von GEOVEX scheidet auch dann aus, wenn die Ursache eines Transportschadens in der natürlichen Beschaffenheit des Gutes liegt. Für Schäden, unmittelbar wie mittelbar, einschließlich entgangenem Gewinn, die von GEOVEX oder Ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, besteht keine Haftung. Für Störungen der Online-Verbindung, insbesondere für nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung sowie dafür, dass der Zugang zu GEOVEX vorübergehend nicht möglich ist, haftet GEOVEX nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. GEOVEX übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Durchführung bzw. Durchführbarkeit eines Versandes. Eine Beförderungspflicht besteht vorbehaltlich der Einzelbestätigung eines Einzelversendungsauftrages nicht. Für den Inhalt der Sendung selbst, die von GEOVEX zu keinem Zeitpunkt kontrolliert wird, übernimmt GEOVEX keinerlei Haftung. GEOVEX übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte bzw. mittelbare Schäden, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen resultieren.
Nachdem GEOVEX sich für die Durchführung der Transporte selbständiger Transportunternehmen bedient, besteht eine Haftung grundsätzlich dem Grunde und der Höhe nach nur in soweit, als die Spediteure entsprechend den ADSp und Ihren eigenen AGB GEOVEX gegenüber haften. Die Haftungsobergrenze von GEOVEX für Tierschäden, oder Verlust von Tieren ist auf die Transportkosten begrenzt.
9.0. Haftung bei
Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung
Kein Service
10.0. Beweislast und
Schadenfall
Der Auftraggeber, bzw. im Falle der Abtretung von
Ansprüchen seitens des Auftraggebers an den Empfänger der Ware, der
Empfänger der Ware, hat zu beweisen, dass GEOVEX ein Gut bestimmter
Menge und Beschaffenheit ohne äußerlich erkennbare Schäden übergeben
worden ist, sowie, dass das Transportgut trotz "reiner Quittung" nicht
ohne äußerlich erkennbare Schäden dem Empfänger übergeben worden ist.
10.1. Schadenfall
Die
Abwicklung eines Schadensfalles kann nur erfolgen, wenn vom
Auftraggeber eine schriftliche Schadensanzeige bei GeoVex eingereicht
wird. Hierzu ist ein von GeoVex zur Verfügung gestellter Vordruck zu
verwenden. Ein entstandener Transportschaden entbindet den Auftraggeber
nicht von der Pflicht der Entgeltzahlung. Ausnahme hiervon ist ein
Totalverlust der Sendung.
12.0. Datenschutz
Siehe
Link Datenschutz
13.0.
Haftungsfreizeichnung
Der Kunde verpflichtet sich, GEOVEX von
jeglichen Ansprüchen einer dritten Partei freizustellen, die aus der
Inanspruchnahme der Serviceleistungen von GEOVEX durch den Kunden
resultieren.
14.0. Sonstige
Bedingungen
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus der
Inanspruchnahme der Serviceleistungen von GEOVEX resultieren, ist
Hamburg. Maßgebendes Recht für sämtliche Streitigkeiten aus der
Inanspruchnahme der Serviceleistung von GEOVEX ist das deutsche Recht.
Ansprüche aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von GEOVEX sind
innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der jeweiligen Transaktion
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist sind Ansprüche - gleich aus
welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
GeoVex Tierversand ist eine Dienstleistungsmarke. Die Transporte werden durch ONEXLO Overnight Express Logistics GmbH, Flughafenstr.52a, Airportcenter/Haus C durchgeführt oder, über die Ilonexs GmbH & Co.KG und deren Partnerstationen organisiert.