GeoVex Tierversand Allgemeine Geschäftsbedingungen


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

(Stand Hamburg 01.11.2009)

 

Die nachstehenden Servicebedingungen haben Gültigkeit im Rahmen der TRANSPORT- und TREUHAND-LEISTUNGEN der ONEXLO Overnight Express Logistics UG (haftungsbeschränkt) folgend (ONEXLO genannt), sowie für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ONEXLO und den Benutzern der angeschlossenen Marktplätze, die durch die Beauftragung einer Sendung anerkannt werden.

 

1. Serviceleistungen

Über die Dienstleistungsmarke und das Produkt GeoVex Tierversand und dem Produkt Onexlo Overnight Express Transport für Waren werden verschiedenste Kleintiertransporte oder Warentransporte angenommen und vermittelt, wobei die Auftraggeber sowohl Firmen (Vereine, GmbH, andere Kapitalgesellschaften, Züchter, Anwälte und ausgesuchte Freiberufler) als auch Privatpersonen sein können.

 

Ergänzend für Firmen (Vereine, GmbH, andere Kapitalgesellschaften, Züchter, Anwälte und ausgesuchte Freiberufler) gelten die allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen, GüKG sowie HGB §407 - §450. Beauftragt der Auftraggeber die Sendungen unfrei zu versenden, so gilt dieses nur vorbehaltlich. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass im Falle der Rechnungsentgeltverweigerung, sich der Besteller und der Auftraggeber zur Zahlung des Beförderungsentgeltes verpflichten. ONEXLO bietet die Vermittlung von logistischen Dienstleistungen ebenso auf angeschlossenen Auktionsplattformen, Shop-Systemen und Marktplätzen an.

 

Das Produkt ONEXLO TREU ist ein Treuhandsystem, welches die Abwicklung von Kaufvorgängen im Internet unterstützt. Die Nutzer von ONEXLO TREU können sowohl Firmen (Züchter, Vereine, GmbH, Anwälte und ausgesuchte Freiberufler) als auch Privatpersonen sein. Optional kann ONEXLO TREU mit GeoVex Tierversand kombiniert werden, welche über selbständige Speditionen und Kurierdiensten erfolgen.

 

Werden vom Auftraggeber bzw. Verkäufer/Käufer (Absender/Empfänger) ungenaue oder falsche Informationen über die ONEXLO-Systeme bzw. die angeschlossenen Plattformen an ONEXLO übermittelt, behält sich ONEXLO das Recht vor, die Vertragsbeziehung sofort abzubrechen. Sind sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung der Transportdienstleistung gegeben so wird ONEXLO eine Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden übermitteln und den Versandauftrag an die entsprechenden Speditionen erteilen. Sind sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung des Treuhandverfahrens gegeben, so wird ONEXLO eine Auftragsbestätigung per E-Mail an den Auftraggeber übermitteln.

 

2. Ablauf der Serviceleistungen

 

2.1.GeoVex Tierversand/ Onexlo Overnight Express Transport für Waren

Wenn die Tierversandbestellung bei uns vorliegt, erhält der Absender und der Rechnungsempfänger eine Bestätigung per E-Mail zur nachhaltigen Prüfung der Bestelldaten und der Abrechnungsmodalitäten. Sollte keine E-Mailadresse oder Telefonnummer des Rechnungsempfängers angegeben werden, behält sich ONEXLO vor, an den Besteller die Rechnung zu stellen, der dann für den Ausgleich der Rechnung haftet.  Nur schriftliche Änderungen der Rechnungsdaten und Bestelldaten vor Auftragsausführung sind für uns verbindlich. Diese Daten sind Grundlage für die Rechnung und dem Rechnungsversand. Die Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz und werden von uns auch nicht geändert, oder auf Richtigkeit geprüft. Wir gehen davon aus, dass alle Angaben bei der Onlinebestellung der Richtigkeit entsprechen und uns somit, ein rechtsgültiger Versandauftrag vom Besteller/Auftraggeber übermittelt wurde. Nach der Übermittlung wurden unsere AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) von allen Versandparteien akzeptiert.

 

Nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail an den Absender und den Rechungsempfänger unter Mitteilung der Auftragsnummer. Anschließend wird durch ONEXLO der ausgewählte Kurierdienst bzw. die Spedition mit der Durchführung des Versandes beauftragt. Nach erfolgreicher Durchführung des Transportes kann der Auftraggeber sich über den Status des Transfers informieren. Sollten Störungen im Ablauf auftreten, so werden Versender und Empfänger ebenfalls, so weit möglich, per E-Mail benachrichtigt. Für alle Parteien ist mit der von ONEXLO erteilten Auftragsnummer eine Statusabfrage der Sendung auf der Website von ONEXLO möglich.

 

Abhol- und Zustellzeiten sind ohne jede Gewähr. Der Versand von Tieren ist nur Montag – Mittwoch gestattet. Es erfolgt auch kein Versand zwei Tage vor Feiertagen. Tiertransporte finden nur bei Tagesaußentemperaturen von 0 °C – 28 °C statt. Die Freigabe für den Tiertransport außerhalb der beschriebenen Temperaturen, erfolgt jeweils am Versandtag. Der Auftraggeber bestätigt die Ordnungsmäßigkeit der Empfangsanschrift und dass er alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gemäß den Vorschriften zum Transport und zur Ernährung der Tiere sowie laut Tierseuchenverordnung getroffen hat. Die Sendung muss durch den Versender deutlich als Tiersendung gekennzeichnet sein. Der Tierversandhinweis ist vom Versender gewissenhaft auszufüllen. Zusätzlich müssen auf dem TIERVERSANDAUFKLEBER vom Versender die Notfalltelefonnummer und ein Ansprechpartner sowie die Art des zu verabreichenden Futters vermerkt sein. Bei falschen Transportangaben bzw. Tieraufklebern haftet der Besteller/Auftraggeber. Der Besteller/Auftraggeber muss den Absender/Empfänger der Tiere über den Abgangstag sowie den Ankunftstag und Zeit detailliert informieren. Der Besteller/Auftraggeber hat sicherzustellen, dass  am Versandtag/Ankunftstag der Absender/Empfänger der  Tiere anwesend sind. Der Besteller /Auftraggeber ist für die Entsorgung der Tiertransportverpackung incl. des Inhaltes, auch bei Verendung der Tiere verantwortlich. Der Auftraggeber bestätigt, dass die zu transportierenden Tiere am Tag des Versandes frei von sichtbaren Anzeichen einer Erkrankung waren. Die Tiertransportbehältnisse müssen den Anforderungen der IATA ( IATA Live Animals Regulations) und der TIERTRANSPORTVERORDNUNG Anforderungen Transportmittel, §18 (besondere Anforderungen Behältnisse) und Anlage drei (Mindestabmessungen) entsprechen und die Tiere vor vorhersehbaren Witterungseinflüssen schützen. Des Weiteren müssen die Tiertransportbehältnisse ausbruchsicher sein.

 

Der Besteller/Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere artgerecht verpackt sind und dass die Tiere im Behältnis in der Lage sind, beigegebenes Futter und Trinkwasser auch während eines notwendigen Rücktransports in ausreichender Menge aufzunehmen. Außerdem hat er auf der Sendung Angaben über Art, Alter und Anzahl der Tiere auf dem Aufkleber zu machen. Es werden nur Kleinwirbeltiere, Vögel (Tauben), Geflügel und Reptilien transportiert. Der Tierversand wird in einem Logistiknetzwerk zusammen mit Express-Ladegut verschickt. Deshalb können klimatisierte oder beheizte Fahrzeuge nicht zugesagt werden.  

 

2.2.ONEXLO TREU (Vorkasse/Nachnahme)

Bei der Nachnahme wird der Versand- und Kaufpreis beim Empfänger gegen Gebühr kassiert. Bei Vorkasse wird der Versand- und Kaufpreis beim Absender gegen Gebühr kassiert. Max € 500,00. Auszahlung der Nachnahme/Vorkasse erfolgt per Verrechnungsscheck in der dritten Woche nach dem Transport.


 

3.Entgeld und Gebühren

 

Der Vertragspartner ist verpflichtet, für jede Leistung das ihm dafür in Rechnung gestellte Entgelt, inklusive der Abgaben nach dem Autobahnmautgesetz, zu entrichten. Nimmt der Kunde am Lastschrifteinzugsverfahren teil und wird eine von ONEXLO eingereichte Lastschrift, z.B. durch unzureichendes Guthaben zurückgegeben, ist ONEXLO berechtigt, neben den dadurch entstehenden Bankgebühren eine Mehraufwandsentschädigung von 15,00 EUR zzgl. ges. MwSt. je zurückgegebener Lastschrift zu erheben. Ferner ist ONEXLO bei Zahlungsverzug berechtigt, vom Fälligkeitstermin an Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Kann ONEXLO eine höhere Zinslast nachweisen, schuldet der Kunde die höheren Verzugszinsen. Kunden die auf Rechnung bezahlen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Post-/ Rechnungseingang ohne- Mahnung sofort fällig. Der Auftraggeber/Rechnungsempfänger sichert die Richtigkeit seiner E-Mailadresse bei der Onlinebestellung verbindlich zu. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, werden Rechnungen per E-Mail als PDF Dokument verschickt. Der Auftraggeber /Rechnungsempfänger sichert zu, dass die Rechnungen per PDF-Format geöffnet werden können und sein E-Mail Empfang für PDF Dateien geeignet ist. Ein Auftrag ist erteilt, sobald er an uns Online/schriftlich per E-Mail, Fax oder telefonisch übermittelt wurde und gilt als rechtskräftig, ohne das es von ONEXLO einer Bestätigung bedarf.

 

Stornierungen sind ausschließlich nur in schriftlicher Form möglich. Wir behalten uns vor, Stornogebühren von  € 15,00 zuzüglich der gesetzlich gültigen MwSt. zu erheben. Rechnung die per Post verschickt werden, erhalten einen Porto-/Papier- und Verwaltungszuschlag von € 3,50 zuzüglich der gesetzlich gültigen MwSt. Die Gebühr für eine Rechnungsumschreibung beträgt € 5,00 zuzüglich der gesetzlich gültigen MwSt. Rechnungen an Dritte (nicht Absender oder Empfänger der Tiere) sind nur mit unserer vorherigen Genehmigung möglich. Wir betonen nochmals, dass diese Daten dem Bundesdatenschutzgesetz unterliegen. Für die korrekte Eingabe ist ausschließlich der Besteller und der Rechnungsempfänger verantwortlich. Reklamationen zur Rechnung akzeptieren wir nur in schriftlicher Form oder per E-Mail an info@onexlo.de innerhalb von 7 Tagen nachdem die Rechnung bei Ihnen eingetroffen ist. Sollten Sie eine RG zu Unrecht erhalten, halten Sie sich bitte an den Besteller/Auftraggeber der für die Onlinebestellung verantwortlich ist. Diese übermittelten Daten sind Grundlage für die Rechnung und den Rechnungsversand. Für eine Rechnungsumschreibungen benötigen wir die schriftliche Einverständniserklärung vom neuen Rechnungsempfänger. Wir erheben hier eine einmalige Umschreibegebühr von € 5,00 zuzüglich der gesetzlich gültigen MwSt. Kostenneutral ist es nur dann, wenn Sie oder wir diese Rechnung ohne Umschreibung an den eigentlichen Rechnungsempfänger zur Bezahlung weiterleiten. WICHTIG FÜR DEN BESTELLER/AUFTRAGGEBER DER IM ONLINEFORMULAR ANGEGEBEN IST: Bitte sorgen Sie dann zu Ihrer eignen Sicherheit dafür, dass diese Rechnung beglichen wird, denn solange wir keine Einverständniserklärung vom neuen Rechnungsempfänger vorliegen haben, sind Sie unser Ansprechpartner und haften für die Transportkosten.

 

3.1.GeoVex Tierversand / Onexlo Overnight Express Transport für Waren

Für die Nutzung von GeoVex Tierversand/ Onexlo Overnight Express Transport für Waren werden Transportkosten berechnet. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit über die Internetseiten von ONEXLO eingesehen werden kann. Für die Abrechnung der Versandgebühren ist das von der Spedition bzw. dem Kurierdienst ermittelte tatsächliche Gewicht und die tatsächliche Größe der Sendung maßgebend.

 

3.2.ONEXLO TREU/Vorkasse/Nachnahme

Für die Nutzung von ONEXLO TREU werden Servicegebühren berechnet. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit über die Internetseiten von ONEXLO eingesehen werden kann. Die ONEXLO zustehenden Gebühren werden nach erfolgreichem Abschluss der Auslieferung der Ware beim Käufer vor der Überweisung an den Verkäufer in Abzug gebracht. Etwaige Gebühren, die ONEXLO aus einer Rückabwicklung des Geschäfts und/oder einer nicht ordnungsgemäßen Zahlungsabwicklung entstehen, sind von der Partei zu tragen, welche die Entstehung der jeweiligen Gebühren zu vertreten hat. Der eingezahlte Treuhandbetrag wird nicht verzinst.

 

4.Allgemeine Anforderung

 

4.1.Maße und Gewichte

Angenommen werden ausschließlich Pakete bis 40 kg Einzelgewicht. Die maximale Länge darf 175 cm betragen, dabei darf das Gurtmaß (= 1 x längste Seite + 2 x Breite + 2 x Höhe) 360 cm nicht überschreiten. Zur Abrechnung kommt entweder das tatsächliche Gesamt-Bruttogewicht oder das Volumengewicht* je Paket, je nach dem, welches Gewicht höher ist. Falls ein Paket auf Grund der Überschreitung der Maximalmaße oder des Maximalgewichts als Sperrgut transportiert werden muss, ist ONEXLO berechtigt, eine Nachgebühr zu erheben.

 

Wenn Ihr Paket im Verhältnis zum Gewicht sehr groß ist, müssen Sie bei der Berechnung der Versandtarife eventuell das Volumengewicht beachten. Die Transportkosten für Ihre Tiersendungen berechnen sich aufgrund des Gesamtgewichts aller Pakete, die verschickt werden. Ausschlaggebend für die Preisberechnung ist jedoch, ob das Volumengewicht das tatsächliche Gewicht überschreitet. Das Volumengewicht in Kilogramm pro Paketstück ermitteln Sie gemäß den zurzeit geltenden Regeln der Internationalen Lufttransport Vereinigung (IATA) wie folgt:

 

Das Volumengewicht berücksichtigt die Dichte, um das zu berechnende Gewicht festzulegen, d.h. den Raum, den ein Paket in Relation zu seinem tatsächlichen Gewicht einnimmt. Berechnungen des Volumengewichts ändern sich ohne Ankündigung. Berechnung des Volumengewichts

= Sendung (Länge in cm x Breite in cm x Höhe in cm) / 6000. Berechnen Sie das Volumen Ihres Pakets, indem Sie die Höhe in cm, mit der Länge in cm und der Breite in cm multiplizieren und durch 6000 teilen. Runden Sie jeweils auf oder ab in volle cm. 

         

Ist dieses Gewicht höher als das tatsächliche Gewicht der Tiersendung, wird die Sendung zum Preis des Volumengewichtes abgerechnet. Diese Berechnung wird unsererseits jedoch nur bei Sendungen angewandt, wenn die  Sendungsverpackung  das " gewöhnliche Maß L 30cm x B 30 cm x H 30 cm " überschreitet. Dieses Maß ist nur ein Beispiel und ein Richtwert. GeoVex  überprüft die vom Versender gemachten Angaben zu den geforderten Services und dem Gewicht der Pakete. Sollte das angegebene Gewicht nicht dem für die Preisberechnung korrekten Gewicht entsprechen, wird entsprechend korrigiert und die Rechnung für die Transportkosten angepasst. Wir empfehlen Ihnen deshalb – insbesondere wenn Sie Ihre eigenen Verpackungen verwenden – das Volumengewicht Ihrer Sendungen immer vor dem Versand zu prüfen! GeoVex behält sich vor, eine Aufwandsgebühr von € 5,00 zu erheben, falls die angegeben Maße nicht richtig angegeben wurden.

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten sich alle Versandparteien eine Abholquittung vom Fahrer gegenzeichnen lassen, die Sie auf unserer Internetseite downloaden können. Reklamationen sind im Zweifelsfall nur gegen diese Abholquittung möglich. Falls ein Versand mit den falschen Massen bestellt wurde, ist ONEXLO berechtigt, eine Nachberechnung vorzunehmen und eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 zuzüglich der gesetzlich gültigen MwSt. zu erheben.

 

4.2. Frei

 

4.3. Verpflichtung des Versenders

Der Versender verpflichtet sich, die Tiere oder die Ware versandfertig zur Abholung für den Kurierdienst bzw. die Spedition zur Verfügung zu stellen. Die Sendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben gemäß der Auftragserteilung zu entsprechen. Bei Abweichungen ist der Versender gegenüber ONEXLO für eventuell entstehende Mehrkosten zahlungspflichtig. Die Waren sind vom Versender deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften. Der Versender ist dafür verantwortlich, dass der TIERVERSANDAUFKLEBER ordnungsgemäß an der Ware aufgebracht werden und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ausgeschlossen ist. Sollte der Versender die Sorgfaltspflicht verletzen, ist er gegenüber ONEXLO für eventuell entstehende Mehrkosten zahlungspflichtig.

 

Die Packstücke sind so herzurichten, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist. Die Ware muss grundsätzlich durch den Versender in der Originaltransportverpackung, nebst der vom Hersteller vorgesehenen Transportsicherungen verpackt werden. Ist dies nicht möglich, muss die Ware in gleichwertiger Art und Weise richtig und sicher verpackt werden, um eine Beschädigung des Transportguts während des Transports auszuschließen. Dabei gelten besondere Anforderungen an den Versand von elektronischen Geräten, bzw. Waren, die aus Glas bestehen oder Glasteile beinhalten. Für dieses Transportgut ist durch eine geeignete und sichere Verpackung sicher zu stellen, dass eine Beschädigung während des Transports ausgeschlossen ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Möbel, welche über das Produkt ONEXLO Möbeltransport bzw. Fahrzeuge, welche über ONEXLO Fahrzeugtransport befördert werden. Hier ist nicht zwingend eine Umverpackung der Ware notwendig.

 

4.3. Ausschlüsse

Ausgeschlossen von der Annahme durch den beauftragten Kurierdienst bzw. durch die beauftragte Spedition sind unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter, verderbliche Güter, Geld, Edelmetalle in Barrenform, Kunstgegenstände, temperaturgeführte Güter, Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz, sowie gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung.

 

Ebenso sind vom Transport ausgeschlossen: Sendungen, die Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten. Güter, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder Güter, deren Inhalt besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern. Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, infizieren (giftige Tiere) oder Sachschäden verursachen können. Jegliche Art von Sendungen, die Öl, Benzin oder Schmierstoffe enthalten und nicht ordnungsgemäß gelassen sind, wobei keinerlei Restmengen aus der Umverpackung treten dürfen. Waren von besonderem Wert, das sind Wertsendungen der Valoren Klasse I und II) wie Uhren, Echtschmuck, Edel- und Halbedelsteine, Münzen, geldwerte Dokumente, usw. sind vom Versand ebenfalls ausgeschlossen. Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit oder in sonstiger Weise nicht diesen AGB, so steht es ONEXLO frei, die Annahme der Sendung zu verweigern, eine bereits übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten oder dies ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben.

 

4.5. Zustellung der Sendung / Quittung

Die Zustellung von Tiersendungen bzw. Warensendungen erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und Nachbarn. Es werden auch elektronische Mittel zum Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung eingesetzt. Die hierbei geleistete Unterschrift wird als Abliefernachweis ausdrücklich anerkannt. Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom Auftraggeber hinzuweisen, wenn Auftraggeber der Absender des Transportgutes ist. Vermerkt der Empfänger des Transportgutes auf der Empfangsbescheinigung keine äußerlich erkennbaren Schäden des Transportgutes selbst, ist davon auszugehen, dass das Transportgut in äußerlich unbeschädigtem Zustand, Vollzählig und mit vollzähligem Inhalt in Empfang genommen worden ist.

 

5.0 Anmeldung, Sperrung, Widerruf, Kündigung

 

5.1. Anmeldung

ONEXLO steht nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Insbesondere Minderjährige dürfen ONEXLO nicht nutzen. Um sämtliche Funktionalitäten von ONEXLO nutzen zu können, muss sich ein Nutzer anmelden. Die Anmeldung selbst ist kostenlos.Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse, die Bankverbindung sowie gegebenenfalls die Firma. Bei der Anmeldung als Gewerbetreibender kann von ONEXLO der Gewerbenachweis angefordert werden, welcher dann innerhalb von 2 Tagen schriftlich zu erbringen ist. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden können, so wird eine Einstufung als Privatkunde vorgenommen. Tritt hinsichtlich der von dem Nutzer bei der Anmeldung anzugebenden Daten nach der Anmeldung eine Änderung ein, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben umgehend gegenüber ONEXLO zu korrigieren. Das zur Verfügung gestellte und änderbare Passwort muss geheim gehalten werden und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

5.2. Sperrung

ONEXLO kann den Nutzer sperren, wenn er gegen die Bestimmungen dieser AGB oder im Rahmen der Nutzung von ONEXLO gegen geltendes Recht verstößt. Sobald ONEXLO einen Nutzer gesperrt hat, darf dieser ONEXLO nicht mehr nutzen und sich ohne ausdrückliche Zustimmung von ONEXLO nicht erneut anmelden.

 

5.3. Widerruf

Der Nutzer kann die auf Abschluss des Nutzungsvertrages und auf Einbeziehung dieser AGB gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Erklärung der Zustimmung schriftlich gegenüber der ONEXLO Overnight Express Logistics UG (haftungsbeschränkt, oder per E-Mail unter info@onexlo.de widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so ist der Nutzer weder an den Nutzungsvertrag noch an die Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald ein Auftrag über ONEXLO gestartet wurde.

 

5.4. Kündigung

Der Nutzer kann die Nutzung des Internetshops jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung des Nutzers an die ONEXLO Overnight Express Logistics UG,  Flughafenstr.52 (Airportcenter Haus C), D-22335 Hamburg, oder eine E-Mail an: info@onexlo.de

 

6.0. Komplikationen und Störungen

 

6.1. Käufer zahlt nicht ein

Zahlt der Käufer trotz Vereinbarung mit dem Anbieter den Kaufpreis auch nach Erinnerung durch ONEXLO entweder nicht oder nur teilweise auf das Treuhandkonto von ONEXLO ein, so wird der Auftrag seitens ONEXLO storniert. Anbieter und Käufer werden von der Stornierung per E-Mail informiert. Es entstehen € 5,00 zuzüglich der gesetzlich gültigen MwSt. an Gebühren.

 

6.2. Verkäufer führt Versand nicht aus

Zahlt der Käufer ordnungsgemäß auf das Treuhandkonto von ONEXLO ein und führt der Verkäufer auch nach Erinnerung durch ONEXLO den Versand nicht durch, so wird der Auftrag seitens ONEXLO storniert und das eingezahlte Geld an den Käufer zurück überwiesen. Verkäufer und Käufer werden von der Stornierung per E-Mail informiert. Es entstehen € 5,00 zuzüglich der gesetzlich gültigen MwSt. an Gebühren.

 

6.3. Störung bei Abholung

ONEXLO hat das Recht, bei jedem Nichtantreffen des Versenders innerhalb des beauftragten Zeitraumes, bei unzureichender Verpackung der Sendung und bei Überschreitung der Maße und/oder des Gewichts des bei ONEXLO gebuchten Versandproduktes, 15,00 EUR zzgl. ges. MwSt. pro Abholversuch, sowie bei evtl. anfallenden Wartezeiten des Abholfahrers 25,00 EUR zzgl. ges. MwSt. / Stunde in Rechnung zu stellen. Nach dreimaligem erfolglosem Abholversuch beim Versender wird der Beförderungsauftrag seitens ONEXLO in jedem Fall storniert. Versender und Empfänger werden von der Stornierung per E-Mail unterrichtet. Dem Käufer wird der auf dem Treuhandkonto eingezahlte Betrag ohne Mehrkosten zurück überwiesen in Abzug der anfallenden Gebühren.

 

6.4. Störung bei Zustellung

ONEXLO hat das Recht, bei jedem Nichtantreffen des Empfängers oder möglicher Alternativzustellungen (z.B. Nachbarn) dem Auftraggeber 15,00 EUR zzgl. ges. MwSt. pro Zustellversuch und zusätzlich 5,00 EUR zzgl. ges. MwSt. pro 100 kg, sowie bei evtl. anfallenden Wartezeiten 25,00 EUR zzgl. ges. MwSt. / Stunde in Rechnung zu stellen. Nach  erfolglosem Zustellversuch beim Empfänger wird die Sendung gegebenenfalls zu ONEXLO befördert bei Tiersendungen am darauf folgenden Tag dem Empfänger wieder zugestellt. Der Auftraggeber hat dann die eineinhalbfachen Transportkosten zu zahlen, gegebenenfalls auch für die Versorgung der Tiere. Versender und Empfänger werden hierüber per E-Mail informiert. Vom Empfänger kann die Sendung auf eigene Rechnung abgeholt werden. Nach Ablauf der Frist von 7 Tagen wird eine Warensendung dem Versender zurückgesandt. Der Auftraggeber hat dann die eineinhalbfachen Transportkosten zu zahlen, der Nachweis geringerer Aufwendungen bleibt ihm vorbehalten. Hilfsweise haftet der Auftraggeber hierfür, der diese Kosten dann im Wege des Regresses beim Empfänger geltend zu machen hat. Bei Annahmeverweigerung ohne Verschulden des beauftragten Kurierdienstes bzw. der beauftragten Spedition hat der Auftraggeber ebenfalls die eineinhalbfachen Transportkosten gemäß voranstehender Regelung zu bezahlen. Versender und Empfänger werden von der Stornierung per E-Mail unterrichtet.

 

6.5. Sonstige Störungen

Für den Fall einer Leistungsstörung im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer besteht kein Anspruch auf Vertragserfüllung des Vertrages zwischen Käufer und Verkäufer gegenüber ONEXLO.

 

7.0. Mitteilungen

 

Alle Mitteilungen zwischen ONEXLO und dem Kunden haben schriftlich zu erfolgen, entweder per Briefpost, Telefax oder E-Mail.

 

8.0. Haftung

 

Tiere und Verpackungen sind vom Versicherungsschutz (Verlust, Verendung, Beschädigung) ausgeschlossen, wenn kein groß fahrlässiges Handeln nachgewiesen wird. Zum Transport der Tiersendungen bedient sich ONEXLO Erfüllungsgehilfen des Transportsystems ILONEXS, die bei nachweislichen Schadensfällen direkt haften. Sollten die Tiere krank sein, verendet, oder die Ware beschädigt, defekt und nicht der Beschreibung des Verkäufers entspricht, ist dies mit dem Verkäufer direkt zu klären.

 

Grundsätzlich haftet ONEXLO nicht für Schäden die entstanden sind aufgrund ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung des Gutes durch z.B. den Tierversandaufkleber/Glas ect. durch den Versender oder durch Dritte bzw. durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten oder Leitungen, Einwirkung anderer Güter, Beschädigung durch Tiere, natürliche Veränderung des Gutes, schweren Diebstahl oder Raub, es sei denn, dass ONEXLO eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird. Eine Haftung von ONEXLO scheidet auch dann aus, wenn die Ursache eines Transportschadens in der natürlichen Beschaffenheit des Gutes liegt. Für Schäden, unmittelbar wie mittelbar, einschließlich entgangenem Gewinn, die von ONEXLO oder Ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, besteht keine Haftung. Für Störungen der Online-Verbindung, insbesondere für nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung sowie dafür, dass der Zugang zu ONEXLO vorübergehend nicht möglich ist, haftet ONEXLO nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. ONEXLO übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Durchführung bzw. Durchführbarkeit eines Versandes. Eine Beförderungspflicht besteht vorbehaltlich der Einzelbestätigung eines Einzelversendungsauftrages nicht. Für den Inhalt der Sendung selbst, die von ONEXLO zu keinem Zeitpunkt kontrolliert wird, übernimmt ONEXLO keinerlei Haftung. ONEXLO übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte bzw. mittelbare Schäden, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen resultieren. ONEXLO übernimmt keinerlei Haftung für Möbelstücke in verpackter oder unverpackter Form. Nachdem ONEXLO sich für die Durchführung der Transporte selbständiger Transportunternehmen bedient, besteht eine Haftung grundsätzlich dem Grunde und der Höhe nach nur in soweit, als die Spediteure entsprechend den ADSp und Ihren eigenen AGB ONEXLO gegenüber haften. Die Haftungsobergrenze von ONEXLO für Tierschäden, oder Verlust von Tieren ist auf die Transportkosten begrenzt. Warenschäden sind auf den zwischen Absender und Empfänger vereinbarten Verkaufspreis begrenzt, falls das Gut verkauft war, sonst auf den gemeinen Wert des Gutes. Soweit unter ONEXLO Transportsuche Verpackungsempfehlungen erteilt werden, bzw. im ONEXLO Packshop Verpackungsmaterial verkauft wird, beziehen sich diese Empfehlungen auf Transportgüter allgemeiner Art. Je nach konkreter Beschaffenheit des Transportgutes können andere oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen durch den Versender erforderlich sein. Bei einigen Versandarten übernimmt ONEXLO keinerlei Haftung, da ONEXLO lediglich als Vermittler tätig ist.

 

9.0. Haftung bei Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung


Soweit der Auftraggeber die Möglichkeit der Versendung mit Sicherungsleistung in Anspruch nimmt, übernimmt ONEXLO eine erweiterte Haftung für einen eventuellen Verlust oder eine Beschädigung der Sendung durch das von ONEXLO beauftragte Versandunternehmen, soweit nicht der Verlust oder die Beschädigung infolge ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung des Gutes durch den Auftraggeber oder durch Dritte verursacht wurde und soweit ONEXLO eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird. In diesem Fall erfolgt ein Ersatz des Warenwertes bis zu einem maximalen Warenwert von 2.000,-- Euro für Versender mit dem Status privat sowie 5.000,-- Euro für Versender mit dem Status gewerblich. Die Haftung von ONEXLO für Güterschäden ist auf den zwischen Absender und Empfänger vereinbarten Verkaufspreis begrenzt, falls das Gut verkauft war, sonst auf den gemeinen Wert des Gutes, höchstens jedoch auf die Höhe der gewählten Sicherungsleistung. Soweit der Auftraggeber die zu versendende Ware bei Erteilung des Auftrages nicht in die richtige Güterklasse einstuft, erlischt die erweiterte Haftung von ONEXLO trotz Inanspruchnahme der Möglichkeit der Versendung mit Sicherungsleistung seitens des Auftraggebers. Soweit unter ONEXLO Transportsuche Verpackungsempfehlungen erteilt werden, bzw. im ONEXLO Packshop Verpackungsmaterial verkauft wird, beziehen sich diese Empfehlungen auf Transportgüter allgemeiner Art. Je nach konkreter Beschaffenheit des Transportgutes können andere oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen durch den Versender erforderlich sein. Bei der Versandart ONEXLO Möbeltransport übernimmt ONEXLO keinerlei Haftung, da ONEXLO lediglich als Vermittler tätig ist.

 

10.0. Beweislast und Schadenfall

 

Der Auftraggeber, bzw. im Falle der Abtretung von Ansprüchen seitens des Auftraggebers an den Empfänger der Ware, der Empfänger der Ware, hat zu beweisen, dass ONEXLO ein Gut bestimmter Menge und Beschaffenheit ohne äußerlich erkennbare Schäden übergeben worden ist, sowie, dass das Transportgut trotz "reiner Quittung" nicht ohne äußerlich erkennbare Schäden dem Empfänger übergeben worden ist.

 

10.1. Schadenfall

Die Abwicklung eines Schadensfalles kann nur erfolgen, wenn vom Auftraggeber eine schriftliche Schadensanzeige bei Onexlo eingereicht wird. Hierzu ist ein von Onexlo zur Verfügung gestellter Vordruck zu verwenden. Ein entstandener Transportschaden entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht der Entgeltzahlung. Ausnahme hiervon ist ein Totalverlust der Sendung.

 

12.0. Datenschutz

 

Siehe Link Datenschutz

 

13.0. Haftungsfreizeichnung

 

Der Kunde verpflichtet sich, ONEXLO von jeglichen Ansprüchen einer dritten Partei freizustellen, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von ONEXLO durch den Kunden resultieren.

 

14.0. Sonstige Bedingungen

 

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von ONEXLO resultieren, ist Hamburg. Maßgebendes Recht für sämtliche Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Serviceleistung von ONEXLO ist das Deutsche Recht. Ansprüche aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von ONEXLO sind innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der jeweiligen Transaktion geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist sind Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. GeoVex Tierversand ist eine Dienstleistungsmarke. Die Transporte werden durch ONEXLO Overnight Express Logistics UG (haftungsbeschränkt), Flughafenstr.52a, Airportcenter/Haus C durchgeführt oder, über die Ilonexs GmbH & Co.KG und deren Partnerstationen organisiert.

 

ONEXLO Overnight Express Logistics UG (haftungsbeschränkt)
Flughafenstr. 52a (Airportcenter Haus C)
22335 Hamburg




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